Einvernehmliche Trennung mit Abfindungsgestaltung als win-win-Lösung
, von Elisabeth Osiewacz (Interim Managerin)
Die Anforderungen an einen HR-Interim Manager sind hoch und vielfältig. Viele – manchmal auch unlösbar erscheinende - Aufgaben warten auf ihn zu Beginn eines Mandats. U.a. die oben genannte.
Das beauftragende Unternehmen steht vor einer Neuausrichtung. Neben all den positiven Aspekten, die damit einhergehen, gibt es allerdings auch die Notwendigkeit, sich von einigen Mitarbeitern zu trennen.
Die Vorgaben, die der Auftraggeber seinem HR-Interim Manager mit auf den Weg gibt, sind folgende:
Er möchte die Werte seines Unternehmens leben und soziale Härten vermeiden. Auf der anderen Seite sind aber auch schwierige Fälle einer Lösung zuzuführen, z.B. die Trennung von einem 58-jährigen wohlverdienten Mitarbeiter. Selbstverständlich ohne Mehrkosten für ihn als Arbeitgeber…
Eine unlösbare Aufgabe? Nein, das geht!
Es gibt eine pfiffige Lösung, insbesondere für ältere Arbeitnehmer, die eine sozialverträgliche und werte-orientierte Trennung ermöglicht.
So lösen Arbeitgeber auch vermeintlich schwierige Fälle ohne Mehrkosten, können mehr Mitarbeiter überzeugen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und stärken das Vertrauensverhältnis zu ihrem Betriebsrat.
Vor allem der jeweilige Beginn und die Höhe der ratierlichen Abfindungszahlungen (angepasst an das jeweilige Lebensalter und die individuelle spätere Lebensplanung der Arbeitnehmer) bieten verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich der Gestaltung des Auszahlungsplanes.
So sieht das Angebot an den Mitarbeiter aus:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist (Beendigung muss im Interesse des Unternehmens liegen, möglich auch: Beendigung per Kündigung + gesonderte Vereinbarung)
- Eine vereinbarte Abfindung wird ratierlich ausgezahlt. Der Auszahlungsplan wird Gegenstand des Aufhebungsvertrages
- Die Anlage des gesamten Abfindungsbetrages erfolgt als Kapitalabfindung, deren Kapitalisierung (einschl. einer Verzinsung) eine namhafte Versicherung übernimmt
- Die monatlichen Auszahlungen erhält der Arbeitgeber (bzw. ggf. eine externe beauftragte Abrechnungsstelle), der dann die monatliche Weiterleitung der ratierlichen Abfindungszahlungen an den ehemaligen Arbeitnehmer vornimmt
Nutzen für den Arbeitgeber
- Arbeitnehmer scheidet mit Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Unternehmen aus
- vertretbare Trennungslösung im Sinne eines werteorientierten Handelns
- keine direkten Mehrkosten im Vergleich zu „klassischen“ Aufhebungsvereinbarungen
- durch die steuerliche Attraktivität (mehr Nettoentgelt) erhöhte Chance, sich mit Arbeitnehmern vertretbar auf eine Abfindungssumme zu einigen, die „im Normalfall“ nicht ausgereicht hätte
Nutzen für die Arbeitnehmer
- Geringere Steuerlast auf die Abfindung durch monatliche Besteuerung im Zuflussmonat
- Keine Anrechnung auf mögliches Arbeitslosengeld
- Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum ab Austritt bis zu einem möglichen Rentenbezug eine finanzielle Unterstützungsleistung (gleichzeitig Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes) zu erhalten
Unsere Erfahrung:
Die ratierliche Abfindungsgestaltung ist eine Alternative neben anderen Möglichkeiten! Sie ermöglicht aber, dem Anspruch einer konsequenten Wertorientierung gerecht zu werden und auch in kritischen Fällen eine faire Balance zwischen betrieblicher Notwendigkeit und sozialer Härte zu finden.
Mehr Informationen erhalten Sie von mir. Schreiben Sie mir gerne eine Email an info@bridge-imp.com!
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