Der „UBERfall“
, von Bernadette Lanig (Bridge imp)
Eine der großen Schlagzeilen der letzten Wochen im Wirtschaftsteil jeder renommierten Zeitung hieß „UberPop verliert vor Frankfurter Gericht“. Und jedes Mal wurde sich die Frage nach dem „Und was nun?“ gestellt. Wie kann das Urteil über eine Taxi-App die großen Tageszeitungen dieses Landes zu solch einer ängstlichen Frage verleiten? Um das zu beantworten beginnen wir am besten einmal von vorne.
Uber wurde 2009 ursprünglich als Limousinenservice von Garrett Camp und Travis Kalanick (heute CEO) in San Francisco gegründet und verzeichnete bereits 2013 einen Umsatz von 213 Mio. Dollar. Über die Jahre hat sich das Unternehmen diversifiziert. Heute ist es ein Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleitungen, der sich in folgende Business Units und gleichzeitig Apps unterteilt.
UberX bzw. UberBlack für die Vermittlung von Fahrgästen an Mietwagen mit Fahrern
UberTaxi, das eine Taxiortung und –bestellung ohne Telefonanruf ermöglicht
UberPop, das private Fahrer mit ihren PKWs an beförderungswillige Kunden vermittelt
Der Chauffeur-Service von UberX lief im Mai 2015 testweise in München. Fahrer mit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (BPefG) chauffieren dabei ihre Kunden zu einem Preis, der abhängig von der Fahrstrecke zwischen drei und zwölf Prozent unterhalb des normalen Taxitarifs liegt. Die Tarife wurden nach dem Test allerdings gesenkt, sodass die Ersparnis mittlerweile etwas größer sein dürfte. Ab Juni diesen Jahres wird der Service auch in Berlin angeboten.
Dort können Kunden heute schon mit UberTaxi ganz normale Taxifahrten buchen und bezahlen dafür den regulären Taxitarif. Allerdings sind sie damit nicht der einzige Anbieter auf dem deutschen Markt. Apps wie Mytaxi, Taxi Deutschland oder Taxi.de machen Uber Konkurrenz, vor allem da es diese teilweise schon länger und in deutlich mehr Städten gibt.
Ursprung allen (rechtlichen) Übels ist UberPop, denn den Privatleuten, die über diese App Taxifahrten mit ihrem Auto anbieten, fehle laut Urteil der Frankfurter Richter die Lizenz. Das heißt: Das Geschäftsmodell von UberPop verstößt in Deutschland gegen das Personenbeförderungsgesetz, wonach Fahrer unter anderem nachweisen müssen, dass sie gesund sind und die Straßen in ihrer Stadt kennen. Weil bei UberPop jeder ohne diese Prüfung Fahrten anbieten konnte, kam den Kunden der Dienst deutlich günstiger als traditionelle Taxifahrten. Ubers größter Wettbewerbsvorteil ist nun also Geschichte.
Die traditionellen Taxiunternehmen haben also triumphiert, schließlich sind sie einen weitaus günstigen Wettbewerber auf juristischem Wege losgeworden. Allerdings haben sie dabei die Rechnung ohne den Uber CEO Travis Kalanick gemacht. Der lässt das Argument, dass das Personenbeförderungsgesetz dem Verbraucherschutz diene, nicht gelten. Hält er seinen Gegner in diesem Rechtsstreit doch für „ein Arschloch namens Taxi“ und das Ganze auch nicht für eine rechtliche Frage sondern für eine „politische Kampagne“. Er setzt nun auf das Prinzip Hoffnung und darauf, dass die Gesetze für Chauffeur-Dienste erleichtert werden. So sollte unter anderem die Ortskenntnis der Fahrer nicht mehr geprüft werden, sagte der Uber-Sprecher. "Sie ist in Zeiten von Navigationsgeräten nicht mehr notwendig und auch nicht sinnvoll, denn moderne Systeme leiten den Verkehr wesentlich besser." Es klingt, als wäre hier das letzte Wort noch nicht gesprochen und das letzte Urteil noch nicht gefällt.
Das Beispiel Uber ist nur eines von vielen und ein Exempel für die oftmals vorherrschende Angst Deutschlands vor Veränderung. Wir müssen uns – privat wie auch unternehmerisch – also die Frage stellen: Wollen wir uns diesen Dingen, die der Innovationskraft den Boden bereiten, verschließen? Oder es vielmehr als Chance betrachten besser zu werden? Ersteres könnte aber der berühmte Kampf gegen Windmühlen sein, denn Hand auf’s Herz: Wann hat Sie das letzte Mal ein Taxifahrer ohne Navigationssystem, allein aus dem Gedächtnis heraus in eine kleine Nebenstraße in einem Wohngebiet am Stadtrand gebracht? Die Veränderung ist also schon mitten unter uns.
Um Innovationen planen, steuern und umsetzen zu können, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten, die ein Interim Manager für Innovationsmanagement Ihrem Unternehmen bieten kann.
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