ESUG-Berater und CRO
, von Dr. Ralf Holz (Interim Manager)

Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beinhaltet weitreichende Änderungen der Insolvenzordnung. Unternehmen, die von einer Strategiekrise in eine Liquiditätskrise geraten sind, haben jetzt mehr Raum, um strukturelle Probleme in Eigenregie zu lösen und das Unternehmen wieder nachhaltig wettbewerbsfähig zu machen.
Voraussetzungen für die Zulassung der Eigenverwaltung
Im besten Fall sollte die Restrukturierung des Unternehmens in zwei Phasen verlaufen:
- Stufe 1: Die Überwindung der gegenwärtigen Insolvenz bzw. der Insolvenzgefahr
- Stufe 2: Die Erarbeitung eines Konzepts zur Wiedererlangung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens
Voraussetzung für die Zulassung einer Eigenverwaltung ist das Vorhandensein eines Insolvenzplans, der die entsprechenden Anforderungen (IDW S6) erfüllt. Immer häufiger fordern Insolvenzgerichte zusätzlich auch die Mandatierung eines im Insolvenzrecht geschulten, im Finanzwesen kundigen Chief Restructuring Officer (CRO), der in der Lage ist, den Insolvenzplan zumindest zu verstehen und ihn dann – auf Basis seiner Berufserfahrungen – in dem betroffenen Unternehmen umzusetzen.
Der ESUG-Berater - ein flexibel einsetzbarer Experte auf Zeit
Der ESUG-Berater, der den Insolvenzplan zusammen mit dem Krisenunternehmen entwickelt, und der CRO sind einander ergänzende Teamplayer, die am selben Strang ziehen. Idealerweise ist der CRO mit der Methodik der Erstellung eines Insolvenzplans sowie mit der Materie des ESUG im Detail vertraut. Es dürfte ihn aber ressourcenmäßig überfordern, sich bei dem gegebenen Zeitdruck in der Krisensituation einerseits als Organ der Gesellschaft um die Sicherung der Liquidität und um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes zu kümmern, und parallel hierzu die erforderlichen Analysen zum Markt- & Wettbewerbsgeschehen sowie zur Neugestaltung der Produktion/Operations vorzunehmen. Diese sind notwendig, um eine ‚nachhaltige Rendite- & Wettbewerbsfähigkeit‘ für die Zukunft des betroffenen Unternehmens aufzuzeigen. Für den Erfolg der Krisenbewältigung ist daher entscheidend, wie ESUG-Berater und CRO miteinander harmonieren – vom gleichen rechtlichen Faktenwissen ausgehend und als Teamplayer professionell zusammenarbeitend.
Sie benötigen erfahrene Unterstützung oder Beratung zum Thema Insolvenz? Dann setzen Sie auf qualifizierte Manager, die langjährig in Beratungsprojekten gearbeitet haben und mit der Materie des ESUG vertraut sind. Sie haben noch Fragen zu dem Thema „Insolvenzrecht und Interim Management“? Wir von Bridge imp informieren Sie gerne im Detail. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail info@bridge-imp.com oder rufen uns an +49 89 32 49 22-0.