Immer wieder erleben wir als Berater in Gesprächen bei Kunden, die erstmalig Manager auf Zeit einsetzen wollen, die Frage nach dem rechtsicheren Einsatz. Diese Frage ist natürlich vor allem unter sozialversicherungsrechtlichen Aspekten interessant und kommt immer wieder „auf den Tisch“. Faktisch allerdings merken wir, dass in der operativen Umsetzung dieses Thema arbeitsrechtlich viel weniger zu Problemen führt, als das Thema „Scheinselbstständigkeit“ öffentlich diskutiert wird.
Mit unseren Kunden und unseren Kandidaten haben wir entsprechende Dienstleistungsverträge im Vermittlungsfall so gestaltet, die z.B. die Interim Manager weisungsfrei und in ihrer Zeiteinteilung unabhängig arbeiten. Auch in weiteren Punkten sind unsere Verträge rechtsicher. Wer sich hierzu grundsätzlich mehr informieren will, den möchte ich auf einen Link zu Managementradio hinweisen: Hier stellt die Rechtsanwältin Sonja Riedemann von Osborne Clarke einige grundlegende Punkte vor. Es werden in 18 Minuten pointiert einige Handlungshinweise gegeben und übermäßige Bedenken zerstreut. Ich finde es sehr hörenswert:
http://www.management-radio.de/interim-management-rechtssicherer-einsatz/
Doch welche Erfahrungen haben Sie als Firma beim rechtssicheren Einsatz von Interim Managern gemacht? Gab es Probleme bei Betriebsprüfungen? Wie sah es aus, wenn der Interim Manager in die Organschaft gegangen ist? Und wie gehen Sie als Interim Manager selbst mit dem Thema um? Ich bin gespannt auf Ihre Kommentare und Erlebnisse.