Immer wieder erleben wir als Berater in Gesprächen bei Kunden, die erstmalig Manager auf Zeit einsetzen wollen, die Frage nach dem rechtsicheren Einsatz. Diese Frage ist natürlich vor allem unter sozialversicherungsrechtlichen Aspekten interessant und kommt immer wieder „auf den Tisch“. Faktisch allerdings merken wir, dass in der operativen Umsetzung dieses Thema arbeitsrechtlich viel weniger zu Problemen führt, als das Thema „Scheinselbstständigkeit“ öffentlich diskutiert wird.
Mit unseren Kunden und unseren Kandidaten haben wir entsprechende Dienstleistungsverträge im Vermittlungsfall so gestaltet, die z.B. die Interim Manager weisungsfrei und in ihrer Zeiteinteilung unabhängig arbeiten. Auch in weiteren Punkten sind unsere Verträge rechtsicher. Wer sich hierzu grundsätzlich mehr informieren will, den möchte ich auf einen Link zu Managementradio hinweisen: Hier stellt die Rechtsanwältin Sonja Riedemann von Osborne Clarke einige grundlegende Punkte vor. Es werden in 18 Minuten pointiert einige Handlungshinweise gegeben und übermäßige Bedenken zerstreut. Ich finde es sehr hörenswert:
http://www.management-radio.de/interim-management-rechtssicherer-einsatz/
Doch welche Erfahrungen haben Sie als Firma beim rechtssicheren Einsatz von Interim Managern gemacht? Gab es Probleme bei Betriebsprüfungen? Wie sah es aus, wenn der Interim Manager in die Organschaft gegangen ist? Und wie gehen Sie als Interim Manager selbst mit dem Thema um? Ich bin gespannt auf Ihre Kommentare und Erlebnisse.
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Kommentar von Annette Elias |
Hallo Herr Deinhard,
danke für Ihren sehr ausführlichen Input.
Wie jeder Unternehmer sind auch wir als Interim Management Provider natürlich auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen. Änderungen – oder eine geänderte Auslegung der Rechtslage- bergen ein schwer zu kalkulierbares unternehmerisches Risiko. Auch andere Branchen –wie die IT-Systemhäuser bei den großen Musterverfahren 2013 bei Daimler zum Thema Werksverträge und Arbeitnehmerüberlassung - durften dies in der Vergangenheit teils schmerzhaft erfahren.
Eine wirkungsvolle politische Lobbyarbeit in Berlin ist für eine so kleine Branche wie die Interim Manager Provider natürlich nicht einfach und kostenintensiv. Zumal ein großer Teil der Verträge ja direkt mit Interim Managern geschlossen werden. Hier haben wir dann ein anderes Vertragskonstrukt. Auch muss man sicherlich genau hinschauen, welche Motivation bei einer rechtlichen Auseinandersetzung dahinter steckt: Geht es um Einklagen eines direkten festen Anstellungsvertrages von Arbeitnehmerseite (wie bei den Daimler-Prozess) oder um Sozialversicherungszahlungen. Aber ich stimme Ihnen völlig zu, das eine juristische Betrachtung hier zumindest zu vertraglichen Sorgfalt rät und jeder Beteiligter sich über die Risiken zumindest bewusst sein sollte. Hier fand ich den Radiobetrag sehr hilfreich, um hier einige juristische Fallstricke zu erklären.
Und ich stimme Ihnen noch in einem anderen Punkt zu: Politische Lobbyarbeit geht mit Sicherheit nur gemeinsam: Interim Manager und Provider.
Interessant ist allerdings, dass mir persönlich bisher noch kein Fall tatsächlich zu Ohren gekommen ist, wo die Sozialversicherungen juristisch eingeklagt wurden. Vielleicht gibt es ja doch unter den Lesern unseres Blogs jemanden, der hier aus eignen Erfahrungen berichten kann……
Mit besten Grüßen
Annette Elias
Senior Partner
bridge imp
Kommentar von Christoph Deinhard |
Sehr geehrte Frau Elias,
das Thema dräut nun schon seit ein paar Jahren. Wohl wahr, nicht sehr gefährlich, scheint es.
Jedoch gibt es seit kurzer Zeit Bestrebungen (siehe die Kündigung aller freien Mitarbeiterverträge seitens Telekom), die bösen Freien endlich einzusammeln in die Zwangsbeglückung der Sozialversicherungen. Denn merke: wer seine Finanzen nicht in den Griff bekommt und Staatsmacht hat, der greift schnell zu, wo immer er was greifen kann. Auch wird auf Regierungsebene bereits diskutiert, die fetten Kassen der Versorgungswerke von Anwälten, WPs, Apothekern und was es sonst noch so alles gibt, heimzuholen ins, entschuldigung, in die bald schon wieder arme Rentenkasse Bund.
Dringend scheint es daher nötig, dass sich die klugen Entscheidungsträger von der Front der IMPs endlich mal zusammensetzen, um einen Masterplan zu formulieren, wie denn dieses Thema gut besetzt werden kann und sich professionell in Berlin vortragen lässt, um schlimmeres zu verhindern. Wir, die Manager, machen dabei gerne mit.
Denn ansonsten wird plötzlich eines Tages die gesamt Branche wachgerüttelt, weil es einen der ihren erwischt haben wird: Nachzahlung von Sozialbeiträgen im 6-7-stelligen Bereich droht ganz konkret.
Und zwar wird es zunächst nur die Provider erwischen, denn bei denen ist erstmal mehr zu holen, als bei den einzelnen, oft gar nicht leistungsfähigen Interim Managern. Das hiesse dann Pleite für den ersten IMP (Pleite, bzw. deren Abwendung, da kenne ich mich aus).
Insbesondere das Holländische Modell wird sich als Bumerang erweisen. Denn die IMPs werden dann als Arbeitgeber angesehen werden, genau die richtige Adresse, sich staatlicherseits zu bedienen. Die IMPs mit Englischem Modell sind dann fein raus.
Denn merke: es kommt nicht mehr an auf die Vertragsgestaltung oder -formulierung, so rabulistisch sie auch immer sein mag, sondern auf die tatsächliche Einbindung des Managers in die Organisation des Mandanten (Kunden). Das gilt übrigens genauso für den Kundenfang durch einseitige Erklärung der eintägigen Kündigungszeit (alles unsozial und damit unwirksam, wenn ein Manager es darauf ankommen lässt und auf Rechte aus Arbeitnehmerüberlassung klagt).
Also, liebe IMPs, tut was, schliesst Euch zusammen, sonst seit Ihr bald tot. Wär eigentlich schade, gar manche Manager hatten sich gerade so schön an Euch gewöhnt.
Grüsse von
Christoph Deinhard,
der bei diesem Thema dank eigener Vorsorge inzwischen völlig aussen vor ist. Honi soit qui mal y pense.